Schenkungen unter Auflagen - Schenkungssteuer

Eine gemischte Schenkung liegt im Gegensatz zu einer reinen Schenkung vor, wenn der Beschenkte zwar etwas geschenkt bekommt, er aber seinerseits eine Gegenleistung erbringen muss. Möglich ist auch, dass der Schenker von dem Beschenkten verlangt, dass das Geschenk weiter von ihm genutzt werden kann (z.B. im Wege eines Wohnrechts).

Haben Sie vor, eine derartige Schenkung zu machen, ist anzuraten, dass Sie sich über die günstigste Gestaltungsmöglichkeit fachkundig beraten lassen.

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