Gelegenheitsgeschenke - Schenkungssteuer

Gelegenheitsgeschenke (z.B. zu Weihnachten, zum Geburtstag) sind steuerfrei. Allerdings darf der Wert des Geschenkes das Übliche nicht übersteigen. Die Frage, welche Schenkung noch im Rahmen des Üblichen liegt und welche nicht, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Durchschnitts der Bevölkerung und nicht nach den persönlichen Verhältnissen des Schenkers. Die Grenzen sind insoweit fließend.

Wichtig:
Bei steuerpflichtigen Schenkungen kann erst nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung erneut der jeweilige Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Mit Blick auf die Ausnutzung des für den 10-Jahres-Abschnitt gewährten Steuerfreibetrag kann es also von Bedeutung sein, ob ein steuerbefreites Gelegenheitsgeschenk vorliegt oder nicht.

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