Schenkungssteuer bei Schenkung einer Lebensversicherung

Soll eine Lebensversicherung vor Ablauf der Vertragszeit und zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt werden, ist Berechnungsgrundlage für die Schenkungssteuer der Rückkaufswert der Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Schenkung. 

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