Kündigungsrecht, Kündigungsrechte - Überblick

1. Kündigungsrechte bei Wohnraummietverhältnissen

a) Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit (das sind die meisten Mietverhältnisse; für das Mietverhältnis ist kein Beendigungstermin im Mietvertrag geregelt)

- Kündigungsrechte des Mieters [mehr dazu]
- Kündigungsrechte des Vermieters [mehr dazu]

b) Zeitmietverträge (das sind Mietverträge, in denen ein Termin zur Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart ist)

- Zeitmietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden [mehr dazu]
- Zeitmietverträge, die nach dem 31.08.2001geschlossen werden [mehr dazu]
- Zeitmietvertrag mit Staffelmietvereinbarung [mehr dazu]

2. Kündigungsrechte bei Gewerberaummietverhältnissen

a) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit

- Kündigungsrechte des Mieters [mehr dazu]
- Kündigungsrechte des Vermieters [mehr dazu]

b) Zeitmietverträge

Ist ein Zeitmietvertrag abgeschlossen, so ist für beide Mietvertragsparteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Ein Zeitmietvertrag liegt vor, wenn sich der Vertrag nach Ablauf einer Mindestzeit jeweils um eine bestimmte Zeit (z.B. 1 Jahr) verlängert. 

Dagegen liegt ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag vor:

a) wenn sich der Vertrag nach Ablauf einer Mindestzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern die Parteien der Verlängerung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widersprechen.

b) wenn von vornherein kein Beendigungstermin im Mietvertrag bestimmt ist.

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