Eigenbedarfskündigung (Kündigung wegen Eigenbedarf) durch Vermieter - Überblick

Die Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters (sog. Eigenbedarfskündigung) ist der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder ein zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt. 

Im Streitfall muss der Vermieter den Eigenbedarf darlegen und beweisen.

Die Regelung hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung findet sich in § § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB.

Folgende Themen sollen hier behandelt werden:

1. Anforderung an die Kündigung, [mehr dazu]
2. "Bedarfspersonen" und "Benötigen", [mehr dazu]
3. Unzulässigkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, [mehr dazu]
4. Zusätzliche Besonderheiten bei der Umwandlung in 
    Wohnungseigentum,
[mehr dazu]
5. Schadensersatzanspruch des Mieters. [mehr dazu]

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