Kündigung Mietvertrag wegen Eigenbedarf (sog. Eigenbedarfskündigung) - Voraussetzungen
1. Form und Inhalt der Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und begründet werden.
Die Begründung der Kündigung muss den konkreten Sachverhalt enthalten, auf den der Vermieter den Eigenbedarf stützt. Ebenfalls erforderlich ist die Angabe der Person(en), für die die Wohnung genutzt werden soll. Soll der Eigenbedarf für Personen geltend gemacht, die nicht zum engeren Familienkreis gehören, so muss der Vermieter zusätzlich darlegen, worauf die besonderen sozialen Kontakte beruhen, die seine moralische Verpflichtung für den Wohnbedarf der betreffenden Person begründen. Des weiteren ist die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses erforderlich sowie konkrete angaben zu den Wohnverhältnissen.
Das Kündigungsschreiben muss den Mieter auch auf das Widerspruchsrecht bei Vorliegen einer sozialen Härte hinweisen.
2. Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung vorliegen müssen
Der Eigenbedarf muss zunächst zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen. Aber auch während der Kündigungsfrist und - wenn der Kündigung ein Rechtsstreit folgt - während des gesamten Räumungsprozesses, muss der Eigenbedarf bestehen bleiben.
3. Der Eigenbedarf entfällt während der Kündigungsfrist oder des Räumungsprozesses
Wenn der Eigenbedarf während der Kündigungsfrist entfällt, wird die Kündigung unwirksam. Der Vermieter muss den Mieter hierüber informieren. Tut er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Auch wenn der Eigenbedarf während des Räumungsprozesses (vor Schluss der mündlichen Verhandlung) entfällt, ist das Festhalten an der Kündigung unzulässig.
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