Gebrauchtwagenkauf

 

Holzauge sei wachsam! Das gilt für Käufer und Verkäufer. Der Käufer muss besonders aufpassen, denn der Kauf eines „Gebrauchten“ ist immer problematisch.

Wichtig: Zum 01.01.2002 wurde das Kaufrecht reformiert. Für Kaufverträge, die nach dem 31.12.2001 geschlossen werden gilt daher, dass nur noch beim Verkauf von Privat an Privat die Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen werden kann. Der Händler dagegen muss mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrzeug Gewähr leisten.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

1. Rechte des privaten Käufers bei Kauf ab 01.01.2002 [mehr dazu]
2. Unterschied Kauf von Privat oder Unternehmer [mehr dazu]
3. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss [mehr dazu]
4. Zusicherungen des Verkäufers [mehr dazu]
5. Täuschung durch den Verkäufer [mehr dazu]
6. Mangel oder normaler Verschleiß [mehr dazu]
7. Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenkauf [mehr dazu]
8. Checkliste "Kauf eines Gebrauchtwagens" [mehr dazu]
9. Musterkaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge [mehr dazu]

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