Gebrauchtwagenkauf
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Holzauge sei wachsam! Das gilt für Käufer und
Verkäufer. Der Käufer muss besonders aufpassen, denn der
Kauf eines „Gebrauchten“ ist immer problematisch.
Wichtig: Zum 01.01.2002
wurde das Kaufrecht reformiert. Für Kaufverträge, die nach dem 31.12.2001
geschlossen werden gilt daher, dass nur noch beim Verkauf von Privat an Privat
die Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen werden kann. Der Händler
dagegen muss mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrzeug Gewähr leisten.
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:
1. Rechte des privaten Käufers bei Kauf ab 01.01.2002 | [mehr dazu] |
2. Unterschied Kauf von Privat oder Unternehmer | [mehr dazu] |
3. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss | [mehr dazu] |
4. Zusicherungen des Verkäufers | [mehr dazu] |
5. Täuschung durch den Verkäufer | [mehr dazu] |
6. Mangel oder normaler Verschleiß | [mehr dazu] |
7. Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenkauf | [mehr dazu] |
8. Checkliste "Kauf eines Gebrauchtwagens" | [mehr dazu] |
9. Musterkaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge | [mehr dazu] |
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