Unterschied Kauf von Privat oder Unternehmer

 

Beim Gebrauchtwagenkauf ist danach zu unterscheiden, ob das Kfz unter Privatpersonen verkauft wird, oder ob ein Privater das Fahrzeug von einem gewerblichen Händler kauft. Aufgrund seiner höheren Sachkunde ist an den gewerblichen Händler ein anderer (höherer) Aufklärungsmaßstab anzulegen, als an den privaten Verkäufer.

Wird ein Kfz von einem Privaten verkauft, so geht die Rechtsprechung davon aus, dass  erschöpfende Angaben über das Fahrzeug (Beschädigungen, Unfälle etc.) nur für die Zeit gemacht werden können, in denen der Verkäufer das Fahrzeug besessen hat.

Bei einem gewerblichen Händler, der ggf. sogar über eine angeschlossene Werkstatt verfügt, können sich dagegen weitergehende Informations- bzw. Aufklärungspflichten über Vorschäden ergeben.

Einige Beispiele dazu finden sich auf der Seite "Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenkauf".

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