Was passiert, wenn ein Ehegatte stirbt oder bei Scheidung?

 

Grundsätzlich behält der verwitwete oder geschiedene Ehegatte den Ehenamen.

Ein durch eine frühere Ehe erworbener Ehename, der sogenannte "erheiratete" Familienname, kann so nach Auflösung der Ehe weitergeführt werden. 

Entgegen der bis dahin geltenden Rechtslage dürfen Geschiedene seit 18. Februar 2004 in einer neuen Ehe auch den «erheirateten» Nachnamen des Ex-Partners zum Familiennamen machen. Das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 193/97) hatte eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, wonach Geschiedene nur ihren Geburtsnamen in die neue Ehe mitbringen und an den Partner weitergeben dürfen. Die Richter sahen dadurch unter anderem die Gleichberechtigung von Mann und Frau beeinträchtigt, weil bei Heirat nach wie vor meist die Frauen ihren Nachnamen aufgeben.

Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten auch seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Möglich ist auch das Hinzufügen des Geburtsnamens zum Ehenamen. Insoweit sind jedoch die Vorschriften für die Hinzufügung eines Begleitnamens bei Eheschließung entsprechend zu beachteten.

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