Wie geschieht
die Namensgebung?
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Die Namensgebung selbst erfolgt im Rahmen der Eheschließung. Dazu geben die Eheleute gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung bezüglich ihrer Entscheidung ab. Konnten sie sich bis dahin nicht einigen, besteht die Möglichkeit, dies innerhalb von fünf Jahren ab Eheschließung durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung nachzuholen.
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