Hinweis: Sie sind hier auf einer Unterseite zum Thema "Kündigung des Mietvertrages" (für mehr Infos bzw. zum Einstieg in dieses Thema bitte dort lesen).
1. Mietvertrag / Altmietvertrag - Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei ordentlicher fristgemäßer Kündigung
Die entsprechende Regelung für ab dem 1.Septemer 2001 geschlossene Mietverträge findet sich in § 573c BGB. Die dort genannten Fristen gelten sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter.
Mietrecht aktuell (15.10.2009) |
Union und FDP verständigen sich auf eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Kündigungsfristen zwischen Mietern und Vermietern. Und zwar in dem Sinne, dass den Mietern künftig durch ihren Vermieter mit kürzerer Frist gekündigt werden können soll. Bei hohem Alter oder Gebrechlichkeit sollen allerdings Schutzklauseln gelten. Nach geltendem Recht verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter, je länger das Mietverhältnis dauert (siehe unten 1b). |
Wichtig |
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für einen Altmietvertrag, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10. |
a) Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
Hinweis zur Fristberechnung: |
Auch der Samstag ist grundsätzlich ein Werktag. Ist ein Samstag allerdings der dritte Werktag, so zählt er nicht mit: Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen. |
Beispiel: |
Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai. |
b) Für den Vermieter verlängert sich diese Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils drei Monate.
Frage: Darf im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden? Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist zugunsten des Vermieters ist nur zulässig, wenn der Wohnraum nur zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurde. Im übrigen ist sie unwirksam. Zugunsten des Mieter kann hingegen eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. |
c) Nicht anwendbar ist § 573c BGB auf alte "DDR-Mietverträge", in denen oftmals kürzere Kündigungsfristen (14 Tage oder 4 Wochen) vereinbart waren. Die kurzen Kündigungsfristen bleiben also weiterhin gültig. Entsprechendes gilt in den alten Bundesländern für vertraglich vereinbarte kürzere Kündigungsfristen.
d) Eine Besonderheit hinsichtlich der Kündigungsfrist besteht für Vermieter bei der Kündigung von Einliegerwohnungen in Häusern, die in der Zeit zwischen dem 31. Mai 1990 und dem 1. Juni 1999 zum Dreifamilienhaus ausgebaut wurden. |
2. Mietvertrag - Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei außerordentlicher fristgemäßer Kündigung
Die wichtigsten Beispiele für fristgemäße außerordentliche Kündigungen sind:
- Versagung der Untermieterlaubnis | |
- Tod des Mieters, wenn das
Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt wird |
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- Tod des Mieters bei Eintritt
eintrittsberechtigter Personen in den Mietvertrag |
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- Tod eines Mieters, wenn mehrere Personen Mieter sind | [mehr dazu] |
- Ankündigung von Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen | [mehr dazu] |
- Mieterhöhung bei freifinanzierten Wohnraum | [mehr dazu] |
- Mieterhöhung bei preisgebundenen Wohnraum | [mehr dazu] |
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