Kündigungsfrist / Kündigungsfristen beim Mietvertrag
1. Unterschied fristgemäße und fristlose Kündigung
a) Bei der fristgemäßen Kündigung muss der Kündigende immer ein Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet die Wirkungen der Kündigung setzen erst später, nämlich zum gesetzlich vorgesehenen Kündigungstermin, ein. Geltung hat dies nicht nur hinsichtlich der ordentlichen Kündigung, sondern auch, wenn dem Kündigenden ein außerordentliches Kündigungsrecht (= Sonderkündigungsrecht; z.B. bei Tod des Mieters) zusteht, das nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt.
b) Dagegen muss bei der fristlosen Kündigung, die immer eine außerordentliche Kündigung ist (z.B. wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten), keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Das bedeutet, das die Wirkung der Kündigung sofort eintritt.
2. Kündigungsfristen bei ordentlicher und außerordentlicher fristgemäßer Kündigung?
Hier ist zunächst danach zu unterscheiden, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum oder Gewerberaum gekündigt wird:
aa) für einen Mietvertrag über Wohnraum, | [mehr dazu] |
bb) für einen Mietvertrag über Geschäftsräume. | [mehr dazu] |
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