Verspätete
Lieferung der Kaufsache
|
Nicht
bei jedem Kauf wird die Kaufsache sofort an den Käufer übergeben. Oft wird ein
bestimmter Liefertermin vereinbart (z.B. "10.12.2002") oder auch die
Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B.: „Lieferung innerhalb
zwei Wochen“). Der Käufer hat nun ein Recht darauf, dass die Ware (z.B. zu
dem fest vereinbarten Termin) geliefert wird.
Trifft
die Ware nicht wie vereinbart ein, kann er die unten beschriebenen Rechte
geltend machen.
Da das Schuldrecht zum 01.01.2002 reformiert wurde, ist hinsichtlich der Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche danach zu unterscheiden, ob der Kaufvertrag vor oder nach dem 31.12.2002 geschlossen wurde:
1. Die Mahnung | [mehr dazu] |
k | |
2. Rechte bei Abschluss des Kaufvertrages bis zum 31.12.2001 | |
a) Ersatz des Verzögerungsschadens | [mehr dazu] |
b) Rücktritt vom Kaufvertrag | [mehr dazu] |
c) Schadensersatz wegen Nichterfüllung | [mehr dazu] |
k | |
3. Rechte bei Abschluss des Kaufvertrages nach dem 31.12.2001 | |
a) Ersatz des Verzögerungsschadens | [mehr dazu] |
b) Rücktritt vom Kaufvertrag | [mehr dazu] |
c) Schadensersatz wegen Nichterfüllung | [mehr dazu] |
nach oben | Vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht