Schadensersatz wegen Nichterfüllung (bei Abschluss des Kaufvertrages bis zum 31.12.2001)

 

Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Käufer auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Auch hier muss der Verkäufer die Ware dann nicht mehr liefern und der Käufer kann die Lieferung nicht mehr verlangen. Dafür kann der Käufer nicht nur Ersatz des ihm entstanden Verzögerungsschaden verlangen, sondern auch Ersatz der zusätzlichen Kosten, die ihm durch die Nichtlieferung entstanden sind.

1. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann:

2. Wurde der Verkäufer bereits einmal gemahnt und ist die bestellte Kaufsache nunmehr aufgrund der Verspätung für den Käufer nicht mehr von Interesse (z.B. bei Saisonware), ist eine erneute Fristsetzung entbehrlich. Es reicht, wenn er dem Verkäufer mitteilt, dass er die Lieferung der Ware ablehnt.

3. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung entstanden ist:

Dazu gehören die Kosten, die dem Käufer dadurch entstanden sind, dass er die Ware endgültig nicht bekommen hat. Das ist zum einen der Verzögerungsschaden. Zum anderen sind auch die Mehrkosten zu erstatten, die ggf. für einen teureren Kauf einer entsprechenden Sache anfallen.

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