Anfechtung des
Kaufvertrages
|
Jeder weiß: Verträge müssen eingehalten werden. Wer
einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen.
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:
1. Welche Irrtümer berechtigen zur Anfechtung? | [mehr dazu] |
2. Welche Irrtümer berechtigen nicht zur Anfechtung? | [mehr dazu] |
3. Arglistige Täuschung und Drohung als Anfechtungsgrund | [mehr dazu] |
4. Der Geschäftsgegner weiß von dem Irrtum | [mehr dazu] |
5. Wie übt man eine Anfechtung aus? | [mehr dazu] |
nach oben | Vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht