Schenken als Alternative zum Vererben?

Schenkungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten, eröffnen diesem zum einen die Möglichkeit, die Verteilung seines Vermögens flexibler zu handhaben, als durch Testament oder Erbvertrag. Für den Erblasser stellt sich deshalb die Frage, ob er nicht bestimmte Teile seines Vermögens schon zu Lebzeiten übertragen soll. Diese lebzeitige Vermögensübertragung mit Blick auf den Erbfall, nennt man auch vorweggenommene Erbfolge.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Schenkungen zu Lebzeiten ist, dass bei entsprechend geschickter Verteilung die Steuerlast im Erbfall erheblich gemindert werden kann (siehe dazu unter dem Thema 'Schenkungssteuer').

Zum Thema Schenken als Alternative zum Vererben soll an dieser Stelle folgendes behandelt werden:

1. Begriff, Voraussetzungen und Folgen einer Schenkung [mehr dazu]
2. Wann kann eine Schenkung zurückgefordert werden? [mehr dazu]
3. Schenkung auf den Todesfall [mehr dazu]
4. Schenkung durch Vertrag zugunsten Dritter [mehr dazu]
5. Schenkung eines Vermächtnisses  [mehr dazu]
6. Herausgabepflicht bei sog. "böswilliger Schenkungen" [mehr dazu]

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