Schenkungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten,
eröffnen diesem zum einen die Möglichkeit, die Verteilung seines Vermögens
flexibler zu handhaben, als durch Testament oder Erbvertrag. Für
den Erblasser stellt sich deshalb die Frage, ob er nicht bestimmte Teile seines
Vermögens schon zu Lebzeiten übertragen soll. Diese lebzeitige
Vermögensübertragung mit Blick auf den Erbfall, nennt man auch vorweggenommene
Erbfolge.
Ein weiterer wesentlicher
Vorteil von Schenkungen zu Lebzeiten ist, dass bei entsprechend
geschickter Verteilung die Steuerlast im Erbfall erheblich gemindert werden kann
(siehe dazu unter dem Thema 'Schenkungssteuer').
1. Begriff, Voraussetzungen und Folgen einer Schenkung | [mehr dazu] |
2. Wann kann eine Schenkung zurückgefordert werden? | [mehr dazu] |
3. Schenkung auf den Todesfall | [mehr dazu] |
4. Schenkung durch Vertrag zugunsten Dritter | [mehr dazu] |
5. Schenkung eines Vermächtnisses | [mehr dazu] |
6. Herausgabepflicht bei sog. "böswilliger Schenkungen" | [mehr dazu] |
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