Schenkung auf den Todesfall

1. Begriff der Schenkung von Todes wegen

Eine Schenkung oder ein Schenkungsversprechen auf den Todesfall liegt vor, wenn die Schenkung an die Bedingung geknüpft wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. 
Der Schenker kann damit erreichen, dass bestimmte Teile des Vermögens, die ohne die Schenkung später zum Nachlass gehören würden, rechtzeitig auf bestimmte Personen übertragen werden.

2. Speziell: Bereits vollzogene Schenkung

3. Speziell: Schenkungsversprechen

Hinweis:
Auch im Falle von Schenkungen auf den Todesfall ist das Pflichtteilsrecht anwendbar, so dass pflichtteilsberechtigte Personen im Erbfall gegebenenfalls Ergänzung ihres Pflichtteils vom Beschenkten fordern können.
Zu beachten sind zudem die Grundsätze über "böswillige Schenkungen".

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