Die Nichteheliche Lebensgemeinschaft wird vom Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht erfasst, auch wenn diese Form des Zusammenlebens in der Praxis mittlerweile "voll etabliert" ist. Dementsprechend sind insoweit einige Besonderheiten zu beachten, die in dieser Rubrik erläutert werden sollen.
1. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliches Erbrecht? | [mehr dazu] |
2. Absicherung des überlebenden Partners durch ein Testaments | [mehr dazu] |
3. Absicherung des überlebenden Partners durch einen Erbvertrag | [mehr dazu] |
4. Schenken als Alternative? | [mehr dazu] |
5. Was passiert mit gemeinsamen Kindern und Konten? | [mehr dazu] |
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