Die Kündigungsfristen
können sich aus dem Arbeitsvertrag, dem einschlägigen Tarifvertrag oder
unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, wenn weder im Arbeitsvertrag noch durch Tarifvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart sind. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Wird die Kündigungsfrist nicht gewahrt, ist die Kündigung im Zweifel in eine Kündigung zum nächsten zulässigen Termin umzudeuten.
1. Längere Kündigungsfristen für den Arbeitgeber | [mehr dazu] |
2. Abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag | [mehr dazu] |
3. Abweichende Vereinbarungen im Tarifvertrag | [mehr dazu] |
4. Kündigungsfrist während der Probezeit | [mehr dazu] |
5. Besondere Fristen für bestimmte Personengruppen | [mehr dazu] |
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