Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Besonderer Schutz im Arbeitsrecht

Schwerbehinderte Arbeitnehmer gehören zu den Personengruppen, die auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen als gesunde Arbeitnehmer haben. Nicht selten werden sie unter ihrem Qualifikationsniveau abseits der übrigen Belegschaft beschäftigt. Auch das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist bei ihnen größer als bei anderen Kollegen.

Der Gesetzgeber hat zunächst versucht, diese Nachteile durch das "Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft" (Schwerbehindertengesetz, SchwbG) wieder auszugleichen. Diese Regelung ist nicht mehr in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2001 fasst das 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Regelungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zusammen. Die Regelungen betreffen insbesondere die Beteiligung Behinderter am Arbeitsleben und verfolgen das Ziel, deren Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Zum Thema schwerbehinderte Arbeitnehmer soll an dieser Stelle folgendes behandelt werden:

1. Wann ist jemand behindert bzw. schwerbehindert?
2. 5-Prozent-Quote und Beschäftigungsanspruch
3. Erhöhter Kündigungsschutz von Schwerbehinderten
4. Weitere zusätzliche Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern
5. Die Schwerbehindertenvertretung

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