Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig, geht er also in die Insolvenz, steht der Arbeitnehmer vor schwerwiegenden Folgen, was sein Arbeitsverhältnis betrifft. Regelmäßig wird das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand gefährdet sein (zum Thema Kündigung Arbeitsvertrag), woraus sich Folgeprobleme ergeben. Die Abwicklung des Unternehmens richtet sich seit dem 1.1.1999 nach der sog. Insolvenzordnung, die für die alten und neuen Bundesländer gleichermaßen gilt.
1. Kündigung durch den Insolvenzverwalter | [mehr dazu] |
2. Lohnanspruch bei Insolvenz | [mehr dazu] |
3. Interessenausgleich und Sozialplan | [mehr dazu] |
4. Ansprüche bei Ablehnung des Insolvenzantrages | [mehr dazu] |
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