Der Antrag auf Durchführung eines
Insolvenzverfahrens kann abgelehnt werden, wenn nicht genügend
"Masse" vorhanden ist. Das ist dann der Fall, wenn nicht einmal die
Kosten des Verwalters sowie der Abwicklung des Unternehmens durch den
Verkaufserlös gedeckt werden können. In ungefähr dreiviertel aller Pleiten
ist dies der Fall.
Die Arbeitnehmer haben dann nur einen Anspruch auf das Insolvenzgeld, das vom
Arbeitsamt gezahlt wird.
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