Mini-Jobs, auch 450-Euro-Jobs genannt, sind die sogenannte geringfügige Beschäftigung (bis 31.12.2012 die sog. 400-Euro-Jobs), die ab 01. April 2003 gesetzlich neu ausgestaltet wurde.
Ein Blick zurück: Im Jahr 1998 wurden die damaligen 630-Mark-Jobs sehr bürokratisiert. Aus diesem Grund wurden sie nur wenig von der Wirtschaft und Arbeit suchenden Personen angenommen. Die sozialdemokratische Bundesregierung war gegen eine Ausweitung dieses Beschäftigungssektors. Zum 01.04.2003 ändert sich dies auf Druck und im Sinne der Opposition: Wer neben seinem Haupteinkommen einen Mini-Job bis 400,00 Euro hat, verdient brutto für netto. Ab 01. Januar 2013 beträgt die Vedienstgrenze im Minijob 450 Euro.
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