Kauf eines
Neuwagens
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Beim Kauf eines Neuwagenkauf geht es nicht so kompliziert zu, wie beim Gebrauchtwagenkauf. Regelmäßig werden in den Kaufvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern (Neuwagenverkaufsbedingungen = NWVB) einbezogen.
Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen und der Beweislast hinsichtlich Mängeln des Fahrzeugs beim Kauf nach dem 31.12.2002, gilt das in den entsprechenden Kapiteln Gesagte.
1. Zustandekommen des Kaufvertrages | [mehr dazu] |
2. Verspätete Lieferung des Händlers | [mehr dazu] |
3. Mangelhaftes Fahrzeug | [mehr dazu] |
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