Kauf eines Neuwagens

 

Beim Kauf eines Neuwagenkauf geht es nicht so kompliziert zu, wie beim Gebrauchtwagenkauf. Regelmäßig werden in den Kaufvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern (Neuwagenverkaufsbedingungen = NWVB) einbezogen.

Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen und der Beweislast hinsichtlich Mängeln des Fahrzeugs beim Kauf nach dem 31.12.2002, gilt das in den entsprechenden Kapiteln Gesagte.

1. Zustandekommen des Kaufvertrages [mehr dazu]
2. Verspätete Lieferung des Händlers [mehr dazu]
3. Mangelhaftes Fahrzeug [mehr dazu]

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