Zustandekommen
des Kaufvertrages
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Beim Kauf eines Neuwagens kommt der Kaufvertrag nicht bereits mit der Unterschrift des Käufers auf dem Bestellformular zustande. Vielmehr erfolgt der Abschluss des Kaufvertrages erst dann, wenn der Händler oder Verkäufer die Bestellung innerhalb einer Frist von vier Wochen (PKW) bzw. sechs Wochen (Nutzfahrzeuge) annimmt oder das bestellte Fahrzeug ausliefert.
Wichtig: Der Käufer des Fahrzeugs ist während dieser (für den Verkäufer laufenden) Annahmefrist an sein Angebot - das Fahrzeug kaufen zu wollen - gebunden. Er kann seine Bestellung also nicht einfach zurücknehmen.
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