Verspätete
Lieferung des Händlers
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Sobald der Kaufvertrag über das bestellte Fahrzeug zustande gekommen ist, ist der Händler verpflichtet, das bestellte Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Frist liefern.
Wurde eine bestimmte Lieferfrist (z.B. die Lieferung erfolgt bis zum 31.02.2002) vereinbart und liefert der Händler nicht, muss der Käufer dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Ist diese Frist verstrichen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, Ersatz des Verzögerungsschadens, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Wurde keine genaue, sondern nur eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, muss der Käufer dem Händler nach Ablauf dieser Lieferfrist eine erneute Nachfrist zur Lieferung von bis zu sechs Wochen gewähren. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann der Käufer dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Ist auch diese Frist erfolglos verstrichen, kann der Käufer die oben genannten Rechte geltend machen.
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