Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern

Die elterliche Sorge wird von den Eltern im Normalfall gemeinsam ausgeübt. Das 1998 reformierte Kindschaftsrecht ermöglicht die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nun auch unproblematisch bei Kindern nicht verheirateter Eltern.

1. Was aber passiert, wenn sich die Eltern trennen bzw. scheiden lassen?

Das Gesetz geht davon aus, dass auch nach der Scheidung beide Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht behalten. Der Gesetzgeber sieht mithin das gemeinschaftliche Sorgerecht auch nach der Scheidung als den Normalfall an. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden, muss ein entsprechender Gerichtsbeschluss erwirkt werden.

2. Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern?

Da das Kind entweder bei der Mutter oder dem Vater leben wird, stellt sich die Frage wie das gemeinsame Sorgerecht funktioniert. Unbestreitbar ist ja dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, der größere Einfluss auf das Kind zuzusprechen. Dieses Problem wird auch vom Gesetz berücksichtigt . Es unterscheidet deshalb zwischen

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, wie er es für das Kind am besten hält. Dagegen werden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung von beiden Elternteilen zusammen entschieden. Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind z.B. Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungswahl und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.

nach oben | Sorgerecht - ÜberblickFamilienrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht