Das Umgangsrecht und das Besuchsrecht von Vater bzw. Mutter

Jeder Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangsrecht und Besuchsrecht mit Blick auf den Elternteil, bei dem es nicht lebt. Gegenstand dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist.
Das Gesetz geht davon aus, dass mit Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen. Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, steht Ihnen in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zu.

Im Alltag wird dieser Grundsatz des regen Kontakts wegen des häufig zerrütteten Verhältnisses der Eltern und dessen Ausstrahlung auf die bestehenden Kontakte oftmals nicht einfach umzusetzen sein.

Deshalb sollten beide Eltern versuchen, sich über das Umgangs- und Besuchsrecht bereits vor der endgültigen Trennung zu einigen. Hierzu sollte ein Plan aufgestellt werden, den beide Elternteile unterschreiben und der für einen gewissen Zeitraum verbindlich ist.

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