Jeder
Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangsrecht und Besuchsrecht mit Blick auf den Elternteil, bei dem es nicht lebt. Gegenstand
dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen
Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen
Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist.
Das Gesetz geht davon aus, dass mit Blick auf die Entwicklung des Kindes beide
Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen. Dem Elternteil, bei dem das Kind
nicht wohnt, steht Ihnen in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zu.
Im
Alltag wird dieser Grundsatz des regen Kontakts wegen des häufig zerrütteten
Verhältnisses der Eltern und dessen Ausstrahlung auf die bestehenden Kontakte
oftmals nicht einfach umzusetzen sein.
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