Ein Testament erstellen - Überblick

Mit einem Testament kann der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und so seine eigenen Vorstellungen bezüglich des Erbes an Stelle der gesetzlichen Erbfolge setzen. 

Will der Erblasser ein Testmant erstellen (errichten), stehen ihm von der Form her verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Am häufigsten wird das eigenhändige Testament genutzt. Daneben besteht die Möglichkeit, das Testament vor einem Notar zu errichten. Natürlich kann der Erblasser auch ein eigenhändiges Testament unter fachkundiger Beratung eines Rechtsanwalts errichten.

Im Testament kann der Erblasser inhaltlich bestimmten, wie er sein Erbe verteilen will. So kann er beispielsweise durch die Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen eine Art "Feinabstimmung" treffen, indem er auch Personen bedenkt, die nicht Erben werden sollen oder die Verfügungsmöglichkeit des oder der Erben über den Nachlass beschränkt oder erweitert.

Ehegatten wird vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen (zu errichten). Die häufigste Form in diesem Fall ist das sogenannte Berliner Testament.

Zum Thema " Testament " soll hier folgendes erläutert werden:

1. Testierfähigkeit als Voraussetzung für ... [mehr dazu]
2. Welche Testamentsformen gibt es? [mehr dazu]
3. Speziell: Das gemeinschaftliche Testament [mehr dazu]
4. Was kann im Testament geregelt werden? [mehr dazu]
5. Kann ein Testament widerrufen, geändert oder ergänzt werden? [mehr dazu]
6. Was ist hinsichtlich der Aufbewahrung zu beachten? [mehr dazu]

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