Ehegatte - Gesetzliche Erbfolge während und nach der Scheidung

Ehegatten sind nur bei bestehender Ehe erbberechtigt. Nach der Scheidung entfällt das gesetzliche Erbrecht. 

Die gesetzliche Regelung in § 1933 BGB schränkt das Erbrecht des Ehegatten noch weiter ein: 

Hatte der Verstorbene die Scheidung bereits beantragt und lagen die Voraussetzungen der Scheidung vor, so entfällt das Ehegattenerbrecht, obwohl die Ehe noch besteht. 

Das Erbrecht der Geschiedenen nach ihren gemeinsamen Kindern als Erben zweiter Ordnung bleibt von dieser Regelung unberührt. Wollen Sie verhindern, dass ihr geschiedener Partner - im Falle ihres vorzeitigen Ablebens - über ihre gemeinsamen Kinder einen Anteil von dem von ihnen vererbten Vermögen  erhält, so ist eine testamentarische Regelung notwendig. 

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