Strafrechtliche Folgen der
Unfallflucht
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Im Falle einer Unfallflucht erwartet Sie als sonst gesetzestreuer Bürger (Richtwerte): |
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Tat | Geldstrafe in Tagessätzen * / Freiheitsstrafe | Fahrerlaubnis / Fahrverbot | Punkte |
einfacher Schaden (bis ca. 1.500 DM) | Bei Ersttäter kommt Einstellung des Verfahrens in Betracht | ||
einfacher Schaden (bis ca. 1.500 DM) | etwa 30 Tagessätze | Fahrverbot 1-3 Monate | 7
(5**) |
bedeutender
Schaden (ab ca. 1.500 DM) |
30-80 Tagessätze je nach Schaden | Fahrverbot 1-3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis 6-12 Monate je nach Schaden | |
bedeutender Schaden und Körperschaden und Mehrfachtäter | höhere Tagessätze / Freiheitsstrafe (mit Bewährung) | Entzug der Fahrerlaubnis über längere Zeit | |
* Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich am täglichen Einkommen des Täters. Ein mittelloser Langzeitstudent hat einen geringeren Tagessatz als ein Konzernmanager zu erwarten. | |||
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Beachten
Sie, dass unter bestimmten Bedingungen die Strafe gemildert wird
oder der Richter ganz von ihr absehen kann und es weniger Punkte
gibt. [mehr dazu]. |
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