Schufa - Einträge, Auskunft, Löschung - Ratgeber für Verbraucher

Egal, ob es um einen Kredit, Leasing oder auch einen Handyvertrag geht: Die Dienste der Schufa (ausgeschrieben: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) soll Kreditgeber und andere Dienstleister vor Verlusten sowie den Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung bewahren. Dazu können sich Banken, Händler, Vermieter etc. bei der Schufa über die Zahlungsfähig- und -willigkeit der Verbraucher informieren. Die Organisation erteilt jedes Jahr rund 70 Millionen Auskünfte, mehr als 90 Prozent davon positiv. Die Schufa hat dazu weit mehr als 300 Millionen Daten über die Bonität von mehr mehr als 60 Millionen deutschen Verbrauchern gespeichert. Bei dieser Datenmenge können selbstverständlich auch Fehler auftreten, in deren Folge es zu Schäden kommen kann. Deshalb sollten sich Verbraucher regelmäßig Auskunft darüber einholen, welche Daten über sie gespeichert worden sind. Bei fehlerhaften Einträgen hat der betroffene Verbraucher gegenüber der Schufa einen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung des Eintrags bzw. der Einträge.

Zum Thema Schufa soll hier folgendes erläutert werden:

1. Die gespeicherten Daten

2. Das Bewertungsverfahren (Scoring)

3. Umfang der Schufa-Auskünfte

4. Löschung von Schufa-Einträgen

5. Die Selbstauskunft

6. Kontakt zur Schufa (Internet, Telefon, Hotline, Anschrift)

 

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