Schufa - Selbstauskunft

 

Verbraucher sollten spätestens dann bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen, wenn ihnen beim Abschluss von Geschäften unerklärliche Schwierigkeiten begegnen. Aber auch ohne solche Probleme empfiehlt sich vorbeugend, die Daten in gespeicherten Abständen vorbeugend zu überprüfen. Die Schufa ist gesetzlich (§§ 33 ff. Bundesdatenschutzgesetz) dazu verpflichtet, angeforderte Auskünfte auch zu erteilen. Eine solche Selbstauskunft (auch Eigenauskunft genannt) umfasst weit mehr Daten als eine reguläre Schufa-Auskunft. Der Score-Wert (Bewertung des Verbrauchers durch ein Punkteverfahren) ist von der Auskunft allerdings nicht umfasst.

Eine Selbstauskunft kann auf folgenden Wegen beantragt werden.

1. Per Brief

Unter www.meineschufa.de stellt die Schufa ein Formular ("Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG") zum Download bereit. Das Formular schicken Sie ausgefüllt und mit einer Kopie Ihre Personlausweises an die Schufa. Die postalische Auskunft ist kostenlos. Das Formular kann auch telefonisch angefordert werden und wird dann an Ihre Emailadresse gesendet.

2. Per Internet

Unter www.meineschufa.de können Sie sich einen Account anlegen, indem Sie jederzeit die über Sie angelegten Daten einsehen können. Auch diese Online-Informationen sind kostenlos.

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