Reklamation von Reisemängeln
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Der Reiseveranstalter ist selbstverständlich verpflichtet, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Trotzdem kommt es häufig vor, dass die Leistungen des Reiseveranstalters nicht den gebuchten und im Reisevertrag zugesicherten Leistungen entsprechen. Die Beantwortung der folgenden drei Fragen, soll Ihnen bei der Bewältigung dieser Situation helfen.
1. Wie erfolgt die Reklamation? | [mehr dazu] |
2. Dem Mangel wird nicht abgeholfen - Was tun? | [mehr dazu] |
3. Die Beweissicherung nicht vergessen! | [mehr dazu] |
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