Die Beweissicherung nicht vergessen!

 

Um in einem späteren Rechtsstreit erfolgreich Ansprüche wegen Minderung und/oder Schadensersatz geltend machen zu können, ist es notwendig geeignete Beweise hinsichtlich der beanstandeten Mängel zu sichern. Der Reisende ist nicht nur für das Vorhandensein der behaupteten Mängel beweispflichtig, sondern auch für die Reklamation, das Abhilfeverlangen und die Fristsetzung.

Folgende Punkte sind daher hinsichtlich der Beweissicherung zu beachten:

1. Als Beweismittel kommen insbesondere Fotos, Videoaufnahmen, Adressen von Mitreisenden als Zeugen, Hotelprospekte, aber auch Beschreibungen der Mängel in Betracht. 

2. Bei der Auswahl der Zeugen ist zunächst zu beachten, dass diese dem Gericht gegenüber auch glaubwürdig erscheinen müssen. Insoweit ist anzumerken, dass der Beweiswert von Aussagen Familienangehöriger regelmäßig niedriger angesetzt wird, als der anderer Zeugen.

3. Wählen Sie Zeugen, die auch wirklich das bestätigen können, was Sie im Prozess behaupten wollen.

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