Wie erfolgt die Reklamation von Reisemängeln?

 

Die Beachtung der nachfolgenden Hinweise stellt zwar nicht sicher, dass Ihren Beanstandungen tatsächlich abgeholfen wird. Andererseits schaffen Sie so die Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung weitergehender Ansprüche (Minderung; Kündigung; Schadensersatz), ggf. vor Gericht. 

Gehen Sie also bei Mängeln wie folgt vor:

1. Wenden Sie sich an die örtliche Reiseleitung oder (telefonisch oder per Fax) an den Reiseveranstalter. Nur ausnahmsweise, wenn in den Reiseunterlagen des Veranstalters kein Ansprechpartner genannt, ein solcher nicht vorhanden oder zumutbar erreichbar ist, muss der Veranstalter auch ein Abhilfeverlangen direkt an den Leistungsträger (z.B. den Hotelier) gegen sich gelten lassen.

2. Melden Sie den Mangel bzw. die Mängel unverzüglich.

3. Beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel genau.

4. Verlangen Sie Abhilfe und setzen Sie dazu eine angemessene Frist.

Hinweis:
Wir haben Ihnen unter der Rubrik 'Schriftsatzmuster' ein entsprechendes Schreiben angefertigt. Das Abhilfeverlangen muss allerdings nicht schriftlich gestellt werden.

5. Ziehen Sie nach Möglichkeit einen Zeugen zu dem Abhilfeverlangen hinzu. Am besten geeignet ist hierzu ein Gast des Hotels, der nicht ihr Ehepartner oder Mitreisender ist.  

6. Lassen Sie sich das Abhilfeverlangen - wenn möglich - von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Einen Anspruch haben Sie darauf aber nicht. Zumindest der Zeuge sollte das Abhilfeverlangen unterschreiben.

7. Ist abzusehen, dass sich nichts oder so schnell nichts ändert, fertigen Sie ein Beschwerdeprotokoll an. Das Beschwerdeprotokoll hat den Zweck, in einem späteren Rechtsstreit Ihre Reklamationen zu belegen. Auch hier gilt: Wenn möglich, schriftlich bestätigen lassen.

8. Vermerken Sie die von der Reiseleitung gemachten Abhilfeangebote im Beschwerdeprotokoll.

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