Untermiete (Untervermietung) - Überblick

Überlässt der Mieter einem Dritten (uU nur teilweise) den Gebrauch der Mietsache entgeltlich aufgrund eines Mietvertrages, so liegt ein Untermietverhältnis (eine Untermiete) vor.

 Folgende Themen sollen hier behandelt werden:

1.  Anspruch des Mieters auf Erteilung der Untermieterlaubnis und Folgen der Verweigerung [mehr dazu]
2.  Verhältnis Hauptmieter zu Vermieter (=Hauptmietverhältnis) bei berechtigter Untermiete [mehr dazu]
3.  Verhältnis Untermieter zu Hauptmieter (= Untermietverhältnis) bei berechtigter Untermiete [mehr dazu]
4. Verhältnis Untermieter zu Hauptvermieter  [mehr dazu]
5.  Sonderfall: Unentgeltliche Aufnahme von Personen, zu denen persönliche oder familiäre Beziehungen bestehen [mehr dazu]

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