Unterlassene Schönheitsreparaturen (nicht ausgeführte)

Führt der jeweils Verpflichtete (Mieter oder Vermieter) die Schönheitsreparaturen nicht durch, so gibt es verschiedene Möglichkeiten diesen Anspruch durchzusetzen. Im folgenden soll nach dem Anspruch des Mieters und des Vermieters getrennt werden.

1. Durchsetzung des Anspruchs des Mieters [mehr dazu]
2. Durchsetzung des Anspruchs des Vermieters [mehr dazu]

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