Mietminderungstabelle - Einzelfälle Mietminderung (Buchstaben Q - Z)

Hinweis: Minderungstabellen für weitere Mietmängel nach Anfangsbuchstaben: A - D  | E - H  | I - P

In der nachfolgenden Minderungstabelle werden Minderungsquoten zu einzelnen Mietmängeln dargestellt, wie sie tatsächlich von örtlichen Gerichten zuerkannt wurden.

Wichtig: Mindern Sie Ihre Miete nicht, ohne sich vorher die Grundsätze zur Mietminderung anzusehen, um nicht zu einem ungerechtfertigten "Schnellschuss" gegen Ihren Vermieter anzusetzen. Und denken Sie auch daran: Kein Fall ist genau wie der andere! Alle hier dargestellen Minderungsquoten wurden so von den örtlichen Gerichten entschieden. Die Sichtweise der Gerichte bei gleichgelagerten Mietmängeln ist aber je nach den örtlichen Gepflogenheiten sehr unterschiedlich.

Mangel Minderungs-
quote
Rattenbefall im Umfeld und durchfeuchtete Wände   100%
Rauschen und Knacken in der Heizung 10%
Risse und Feuchtigkeitsflecken in der Neubauwohnung 10%
rostiges Leitungswasser   10 bis 20%
Sandkasten fehlt in einer neueren Wohnanlage 5%
Schabenbefall 10%
teilweise mangelhafte Schallisolierung 10 bis 15%
bei Schimmelbildung und muffigem Geruch in Bad, Küche und Schlafzimmer, auch wenn die Schäden durch den Mieter mit beeinflusst sind 10%
erheblicher Schimmelpilzbefall in Bad, Wohn- und Schlafzimmer 20%
Silberfische:
  • (20 - 25) in der Wohnung
  • vereinzelte Silberfische: kein Mangel
20%
Spinnen in der Parterrewohnung mit Garten: kein Mangel  
Belästigung durch Tauben:
  • Taubenschlag mit mehreren hundert Tauben neben der Wohnung - 25%,
  • Verunreinigung des Balkons: Mangel ja,
  • Tauben nisten in und um das Haus - 10%,
  • Tauben nisten vor den Fenstern, verursachen Dreck und Lärm - 30 %
  • jahrelange, schwerwiegende Taubenplage, dadurch Gesundheitsbeeinträchtigung des Mieters - 35%,
 
Teppichboden:
  • mangelhaft, da Stolpergefahr und schlechter optischer Eindruck - 15%,
  • Wasserschäden und schwarze Flecken - 9%,
  • löst sich ab, Stolpergefahr - 4,65 %
 
Terrasse:
  • Unbenutzbarkeit einer großen Terrasse in den Sommermonaten - 15%,
  • Unbenutzbarkeit - 5%,
 
Toilette:
  • einzige T. ist nicht benutzbar - 80%,
  • zweite T., die zur Wohnung gehört wird vom Vermieter abgeschlossen - 7%,
  • einzige Entlüftungsmöglichkeit (Luftabsaugung) wird vom Vermieter abgeschaltet - 5%,
  • Sprung in der Toilettenschüssel - 10%,
  • unzureichender Wasserdruck der Spülung - 15%,
 
Treppenhaus:
  • zahlt Mieter die ortsübliche Miete, muss das T. "mittlerer Art und Güte" sein, andernfalls - 5%,
  • ungepflegtes T. (abblätternde Farbe und Schmierereien) - 10%,
  • völlig verwahrlost und verdreckt - 20%,
 
mangelhafte Trittschalldämmung bei nachträglich ausgebautem Dachgeschoss, in der darunter liegenden Wohnung ist jeder Schritt und jedes Geräusch zu hören 20%
unzureichender Trittschallschutz und übermäßige Hellhörigkeit 5%
Vorenthaltung des Trockenraumes 2%
starker Ungezieferbefall und fehlerhafte Bekämpfung mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien  100%
Wärmeverluste von mindestens 25% wegen mangelhafter Wärmeisolierung 25%
der Warmwasserboiler im Bad fällt aus 15%
die Warmwassertemperatur liegt unter 40°C 7,5 bis 10%
fehlende Warmwasserversorgung 10%
dem Mieter wird die Waschküchenbenutzung vorenthalten 5 bis 10%
erhebliche Belästigungen durch den Wäschetrockner (dichte, übelriechende Nebelschwaden) 10%
Wassereintritt durch undichtes Fenster  5%
Wasserrohr: Lärm bei fließendem Wasser mehr als 35 dB(A) - 10%
Zigarettenrauch aus darunter liegender Wohnung - Mangel ja,  
Zigarettenrauch und Essensgerüche in der Wohnung  20%

Zugluft wegen fehlerhaft installierter Gasetagenheizung 

10%

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