War die Kündigung - egal, ob durch den Mieter oder Vermieter - unberechtigt, so hat derjenige, dem gekündigt wurde, Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstehenden Schadens, sog. Kündigungsfolgeschaden.
Der Übersichtlichkeit halber soll hier zwischen dem Schadensersatzanspruch des Mieters und des Vermieters getrennt werden:
1. Anspruch des Mieters auf Schadensersatz | [mehr dazu] |
2. Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz | [mehr dazu] |
nach oben | Vorhergehende Seite | Kündigung Überblick | Mietrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht