Zur Erklärung: Überstunden im klassischen Sinne
sind eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, die dieser über die zumeist
tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelte, regelmäßig verteilte Arbeitszeit hinaus
erbringt.
Bei Arbeitszeitmodellen, die eine flexible Arbeitszeit vorsehen und bei denen
die Normalarbeitszeit unregelmäßig verteilt ist, wird auch bei einer langen
Tagesarbeitszeit nicht von Überstunden im Rechtssinne gesprochen. In diesem
Fall müssen sich die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, die Tarifparteien oder der Betriebsrat und die Geschäftsleitung darüber einigen,
ab welchem Zeitpunkt "Überstundenzuschläge" gezahlt werden sollen.
Zur Situation: Auch wenn tarifvertragliche Regelungen bestehen, die eine 37,5-Stunden-Woche oder noch weniger vorsehen, so werden doch in vielen Fällen von den Beschäftigten Überstunden geleistet. Statistische Auswertungen haben ergeben, dass in der Bundesrepublik 1999 ca. 1,6 Milliarden, im Jahr 2000 sogar 1,8 Milliarden Überstunden geleistet wurden. Das entspricht der Arbeitsleistung von ca. 1.000.000 Vollzeitbeschäftigten.
Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:
1. Wann muss der Arbeitnehmer Überstunden leisten? | [mehr dazu] |
2. Wie werden Überstunden vergütet? | [mehr dazu] |
3. Möglichkeiten zum Abbau von Überstunden | [mehr dazu] |
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