1. Das der Beschäftigte seinem Arbeitgeber gegenübertritt und dessen Anliegen ablehnt, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich will er seinen Arbeitgeber nicht verärgern. Aber auch der Zusatzverdienst wird gerne angenommen und zwar auch dann, wenn nur die Zuschläge gezahlt werden.
2. Auch über das Arbeitzeitgesetz lässt sich eine Begrenzung der Überstunden kaum erreichen, da es von einer statistischen 48-Stunden-Woche ausgeht und - wenn auch nur vorübergehend - den 10-Stunden-Tag zulässt.
3. Eine Möglichkeit zur Abhilfe stellen entsprechende Regelungen
in den Tarifverträgen dar. Zum einen käme eine Verteuerung der Überstunden in Betracht. Um einen weiteren
Lohnkostenanstieg zu vermeiden, könnten die Überstunden in Freizeit abgegolten
werden. Die Überstundenzuschläge würden dabei erhalten bleiben.
Daneben wäre auch an die Einführung einer quantitativen Begrenzung zu denken,
so dass nur noch eine bestimmte Anzahl an Überstunden pro Woche zulässig ist.
4. Da die Anordnung von Überstunden der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, hat dieser die Möglichkeit die Zustimmung zu verweigern. Dies wird ihm oftmals aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein. Er sollte dann darauf achten, dass der Arbeitgeber an anderen Stellen Zugeständnisse gegenüber der Belegschaft macht.
5. Der Betriebsrat kann auch von seinem Initiativrecht Gebrauch machen und dem Arbeitgeber die Einführung einer Obergrenze für Überstunden vorschlagen. Der Arbeitgeber muss über diesen Vorschlag verhandeln.
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