Alkohol im Straßenverkehr:
weniger als 0,3 Promille Blutalkohol
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Hier haben Sie
nichts zu befürchten. Ohne Ausfallerscheinungen, Gefährdung Anderer oder
einem Unfall haben Sie erst ab 0,5 Promille Ärger. Mir solchen
Erscheinungen sind Sie schon ab 0,3 Promille fällig.
Passiert Ihnen mit einem Wert unter 0,3 Promille etwas, dann werden keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen angelastet. |
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