Alkohol im Straßenverkehr: weniger als 0,3 Promille Blutalkohol

 

 

Hier haben Sie nichts zu befürchten. Ohne Ausfallerscheinungen, Gefährdung Anderer oder einem Unfall haben Sie erst ab 0,5 Promille Ärger. Mir solchen Erscheinungen sind Sie schon ab 0,3 Promille fällig.

Passiert Ihnen mit einem Wert unter 0,3 Promille etwas, dann werden keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen angelastet.

 

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