Alkohol im Straßenverkehr: 0,5
bis weniger als 0,8 Promille - ohne alkoholtypische Ausfallerscheinungen -
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Jetzt sind Sie schon dran. Und: Waren es bis jetzt 200 DM und 2 Punkte in Flensburg, so werden die Sanktionen ab 1. April 2001 noch verschärft!
Es erwarten Sanktionen nach folgender Tabelle.
Verstoß | Verbot | Regelsatz/DM | Punkte | Fahrverbot |
Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol von 0,5 Promille bis weniger als 0,8 Promille (Nr. 69 BKatV) |
§
24a Abs. 1 Nr. 2 |
500 |
4 | 1 Monat |
Diese Sanktionen gelten für Ersttäter. Passiert Ihnen so etwas öfter, kann es noch dicker kommen.
Kommen zur Alkoholfahrt Ausfallerscheinungen auf Seiten des Fahrers hinzu, machen Sie sich zusätzlich strafbar, da Sie dann relativ fahruntüchtig sind.
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