Alkohol im Straßenverkehr: 0,3
bis weniger als 0,5 Promille - ohne alkoholtypische Ausfallerscheinungen -
|
Wenn keine Zeichen von Fahrunsicherheiten
vorliegen, Sie niemanden gefährden und kein Unfall wegen eines
alkoholbedingten Fahrfehlers passiert, haben Sie auch hier nichts zu
befürchten.
Tritt ein ein alkoholbedingter Fahrfehler auf oder gefährden Sie deshalb einen Dritten oder verursachen Sie deshalb sogar einen Unfall, liegt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Dann machen Sie sich strafbar. |
nach oben | vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten, www.internetratgeber-recht.de