Fahrgäste von Bahn und Bus oder Fluggäste waren bei Reisemängeln lange Zeit den jeweiligen Beförderungsunternehmen auf Kulanzbasis ausgeliefert. Zwar besteht theoretisch mit dem Kauf eines Tickets ein Beförderungsvertrag, der bestimmte Pflichten des Anbieters beeinhaltet. Diese waren jedoch gesetzlich nicht genau definiert und mussten im jeweiligen Einzelfall mit ungewissem Ausgang eingeklagt werden. Auf Betreiben der EU hat sich diese Situation jedoch in den letzten Jahren verbessert:
Seit Einführung der Verordnung 1371/2007 der Europäischen Union im Jahr 2007 haben Bahnreisende bei Zugausfällen und Verspätungen klar definierte Rechte und Schadenersatzansprüche. Die EU hat auch eine Fluggastrechteverordnung entwickelt (EU-VO 261/2004), die bei Flugausfällen und Flugverspätungen den Passagieren Ansprüche gegen die Fluggesellschaft einräumt. Gefordert werden können unter bestimmten Voraussetzungen etwa der Ersatz von Ticketkosten bei Ausfällen von Zugfahrten oder Flügen, Ausgleichszahlungen bei Ausfällen und Verspätungen, die Versorgung mit Essen und Getränken im Verspätungsfall und wenn notwendig die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten oder anderweitigen Beförderungsmöglichkeiten zum Zielort. Beide Verordnungen sind in den Mitgliedsstaaten der EU direkt anwendbar, ohne in deutsches Recht umgesetzt werden zu müssen. Die EU-Fahrgastrechteverordnung gilt seit 02.12.2009. Sie wurde jedoch durch das Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz in Deutschland bereits ab 29.07.2009 in Kraft gesetzt.
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