Rückgabe
der Mietwohnung
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Eine Regelung hinsichtlich der Rückgabe der Mietsache verdeutlicht den Vertragsparteien, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Folgendes sollte geregelt werden:
1. Zustand der Wohnung, in der sie zurückgegeben werden muss sowie Haftung des Mieters bei Nichteinhaltung seiner Pflichten,
2. Wegnahmerecht des Mieters hinsichtlich der von ihm eingebrachten Einrichtungen und diesbezügliches Abwendungsrecht des Vermieters bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung,
3. Beseitigung von baulichen Veränderungen und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustande auf Verlangen des Vermieters, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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