Nachmieter (-gestellung) - Überblick

Zur Erklärung: Unter einem Nachmieter wird eine dritte Person verstanden, die mit dem Vermieter entweder einen neuen Mietvertrag schließt oder bis zum Ablauf des Mietvertrages des bisherigen Mieters in diesen Mietvertrag eintritt. In beiden Fällen endet das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter. Der Nachmieter wird auch als Ersatzmieter bezeichnet.

Zur Situation: 

a) Bei nach der Mietrechtsreform - also ab 01.09.2001 - abgeschlossenen Mietverträgen, wird sich die Frage nach der Zulässigkeit der Gestellung eines Nachmieters nur noch in zwei Fällen stellen:

b) Für vor dem 01. September 2001 abgeschlossene Mietverträge stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Gestellung eines Nachmieters ebenfalls in zwei Fällen:

Folgende Themen sollen hier behandelt werden:

1. Zulässigkeit der Nachmietergestellung [mehr dazu]
2. Verfahren, wenn Nachmietergestellung zulässig ist [mehr dazu]
3. Ausweichmöglichkeit Untermiete [mehr dazu]

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