Rechte des Vermieters bei Lärmstörungen

 

Folgende Rechte kommen in Betracht, wenn der Vermieter durch Lärm gestört wird:

1. Recht auf Unterlassung gegen den Störer [mehr dazu]
2. Recht auf fristlose Kündigung des Störers [mehr dazu]
3. Recht auf Schadensersatz gegen den Störer [mehr dazu]

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