Rechte des
Mieters bei Lärmstörungen
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Folgende Rechte kommen in Betracht, wenn der Mieter durch Lärm gestört wird:
1. Recht auf Unterlassung gegen den Störer bzw. Vermieter, | [mehr dazu] |
2. Recht auf Minderung des Mietzinses, | [mehr dazu] |
3. Recht zur fristlosen Kündigung, | [mehr dazu] |
4. Anspruch auf Schmerzensgeld | [mehr dazu] |
4. Recht auf Einschreiten der zuständigen Behörde, | [mehr dazu] |
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